Abstract
Die Fotografie, die im Polizeiwesen von verdächtigten oder einer Straftat angeklagten Personen angefertigt wird, ist eine besondere Form der menschlichen Abbildung, die sich historisch in spezifischer Weise und in Abgrenzung zur gewohnlichen Atelierfotografie entwickelt hat. Die Entstehung visueller Muster, die in eindeutiger Weise die von der Gesellschaft ausgeschlossenen Individuen bezeichnen sollen, ist nur im Zusammenhang mit dem Kontext zu verstehen, der die Bilder erst zu Bedeutungsträgern macht. Allerdings ist die Polizeifotografie mehr als ein Symbol für den besonderen Blick auf den Kriminellen. Zu einem Verbrecherbild wird die Fotografie innerhalb eines kriminologischen Diskurses, dem eine Theorie des Zusammenhanges von Physiognomie und Seele zugrunde liegt. Der Beitrag ist als eine Kritik an der visuellen und symbolischen Darstellung der Dichotomisierung von Normal und Anormal zu verstehen.
How to Cite
Regener, S., (1992) “Verbrecherbilder.”, Ethnologia Europaea 22(1), 67-85. doi: https://doi.org/10.16995/ee.1196
Publisher Notes
- This article was previously published by Museum Tusculanum Press.